Die Entstehung der Eidgenossenschaft – eine Zeittafel (Zweiter Teil)

Rudolf von Habsburg verstorben

Am 15. Juli 1291 verstirbt König Rudolf I. von Habsburg auf dem Weg nach Speyer im Alter von 73 Jahren. In seiner fast 18jährigen Regierungszeit hatte er es vermocht, dem Heiligen Römischen Reich nach den schweren Kämpfen während des Interregnums (Zwischenregierung) wieder eine feste Regierung zu geben.

Rudolf hatte es geschickt verstanden, das Interesse des Reiches und den Nutzen seines Hauses miteinander zu verbinden, um seine Hausmacht zu vermehren. Es gelang ihm allerdings nicht, das Herzogtum Schwaben, das mit dem Tod des letzten Staufers Konradin endgültig erloschen war, wiederzubeleben.

Der Schwur auf den Ewigen Bund (Rütlischwur)

Anfang August 1291. Die Leute des Tales Uri, die Landsgemeinde von Schwyz und die Gemeinde der Nidwaldner beschwören auf der Rütliwiese den Ewigen Bund. Der Bund regelt die Gerichtsbarkeit und erklärt feierlich, dass sie in Zukunft niemanden mehr als fremden Richter anerkennen werden, der nicht ihr Landsmann ist. – Der Bundesbrief wurde in lateinischer Sprache abgefaßt.

Die am Bund beteiligten Waldstätter – diese wurden erstmals im Abkommen mit Zürich (26.08.1292) erwähnt – hießen: aus Schwyz der Landammann Konrad ab Iberg, Rudolf der Stauffacher, Konrad Hunn und aus Uri Wernherr von Attinghausen, Arnold von Silinen (als Landammann), ein Burkhart (als früherer Ammann) und Konrad von Erstfeld.

Schwyzer geben sich Landrecht

1294. Die Landleute von Schwyz gaben sich ein eigenes Landrecht. Die Bestimmungen richteten sich vor allem gegen die Klöster im Tal, mit denen die Schwyzer schon seit längerem im Streit über Steuerzahlungen und Weidenutzungen lagen. Es durfte kein Einwohner des Tales Schwyz, bei Androhung einer hohen Geldstrafe, einem Kloster Land übereignen, auch dann nicht, wenn eines seiner Kinder ins Kloster eingetreten war.

Ein Habsburger ist neuer König

Am 27. Juli 1298 wird der Habsburger Albrecht I. von den deutschen Kurfürsten in Frankfurt am Main zum deutschen König gewählt. Sein langjähriger Rivale und Vorgänger, Adolf von Nassau, war am 23. Juni 1298 von den Kurfürsten in Mainz wegen Kirchenfrevel, Rechtsverweigerung, Eidbruch, Stiftung von Unfrieden sowie Bedrückung der Kirche und der Fürsten für abgesetzt erklärt worden. Wenige Tage später, am 2. Juli, war Adolf von Nassau in der Schlacht bei Göllheim gefallen.

Die Absetzung Adolfs von Nassau bedeutete einen schweren Rückschlag für die antihabsburgischen Städte wie Bern und Solothurn, aber auch für die Waldstätte, denen er im November 1297 noch Freiheitsbriefe ausgestellt hatte.

Waldstätte reichsfrei

3. Juni 1309. Der deutsche König Heinrich VII. faßt Uri, Schwyz und Unterwalden zu einer Reichslandvogtei zusammen. Zum Landvogt wird Graf Wernher von Homberg ernannt. Zugleich bestätigt der König den Schwyzern ihren im Dezember 1240 durch den römisch-deutschen Kaiser Friedrich II. ausgestellte – von den Habsburgern allerdings nie anerkannten – Freiheitsbrief und erklärt erstmals auch Unterwalden für reichsunmittelbar. In dem gleichlautenden Schreiben an die Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden, befreite er sie von jeder auswärtiger Gerichtsbarkeit.

Quellen:

Autorenkollektiv, Chronik der Schweiz, Ex Libris Verlag, Zürich 1987.